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Publikationsdatum
10. Mai 2001
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Mit der Kürzung der 20-minütigen Nachrichtensendung "News um 7" auf eine achtminütige Newskurzsendung verletzt der Sender laut dem Bundesgericht die Konzession. Schon im Mai 2000 hat sich das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und daraufhin im November das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geäussert, dass die Kürzung der News-Sendung konzessionswidrig sei. Der Privatsender TV3 muss in den nächsten dreissig Tagen handeln oder eine Änderung der Konzession beantragen. Laut den aktuellsten Meldungen von TV3 hat sich der Privatsender nun heute Mittwoch morgen entschieden, ein Gesuch für eine Konzessionsänderung einzureichen.

Laut Andrea Hemmi, Pressesprecherin von TV3, ist der Privatsender vom Bakom sowie vom Bundesgericht enttäuscht und betrachtet diesen Entscheid als ein weiter geschaffenes Hindernis für die Privatsender. Es bestehe seitens des Publikums kein Bedürfnis für eine klassische Nachrichtensendung. Privatsender müssten sich aus finanziellen Gründen den Bedürfnissen des Publikums anpassen. Mit der achtminütigen Kurzsendung konnte man drei bis viermal mehr Zuschauer erreichen, so Hemmi.

Die Konzession verpflichtet den Sender, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in den Bereichen Information und Unterhaltung zu verbreiten. Laut Hemmi wurde der Begriff "Information" erst im Nachhinein stärker eingeschränkt und bezog sich somit auf Nachrichten und politische Informationen.