NEWS
ARTIKEL
Publikationsdatum
4. September 2002
Themen
Drucken
Teilen mit Twitter
Der US-amerikanische Verband der Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) will erstmals einen einzelnen User einer Online-Tauschbörse verklagen. Mit einem Antrag beim Bezirksgericht in Washington DC fordert der Verband den Provider Verizon dazu auf, den Namen eines Tauschbörsen-Mitglieds herauszugeben. Nach Darstellung des Musikindustrieverbands handelt es sich bei dem Internet-Nutzer um einen exzessiven Anbieter urheberrechtlich geschützter Musikdateien. Die RIAA hatte bereits im Juli angekündigt, im Rahmen ihres Kampfes gegen Copyright-Verletzungen nicht nur gegen die Betreiber von illegalen Tauschbörsen, sondern auch gegen einzelne Anbieter von Musik im Web vorzugehen.

Bei ihrem gegenwärtigen Antrag beruft sich die RIAA auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach dem die Provider für das, was auf ihren Servern gespeichert ist, verantwortlich sind. Nach der Auffassung von Verizon kommt der DMCA in diesem Fall jedoch nicht zur Anwendung, da die Musikdateien nicht auf den Servern des Providers, sondern auf einem der so genannten "Peer-to-Peer"-Knoten des Mitglieds gespeichert sind. "Wir verstehen, dass die RIAA ein Problem mit den Copyright-Verletzungen hat und unsere Daten benötigt. Andererseits haben wir legitime Bedenken, dass ihr Vorgehen der geltenden Rechtslage entspricht", erklärte Verizon-Sprecherin Sarah Deutsch.

Sollte die RIAA die geforderten Daten bekommen und wie angekündigt Klage gegen den Kunden von Verizon erhebt, wäre das der erste Fall gegen einen einzelnen Teilnehmer des Musikdateitausches. Bislang hatte die RIAA nur gegen die Betreiber von zentralen Servern, wie beispielsweise Napster, geklagt.