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Publikationsdatum
20. Juli 2001
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Die Musiktauschbörse Napster darf wieder online gehen. Nachdem ein Bundesgericht in San Francisco in der Vorwoche ein Verbot bewirkt hatte, wurde dieses Urteil nun von einem kalifornischen Berufungsgericht wieder aufgehoben. Napster darf laut Gerichtsbescheid nun so lange online gehen, bis das Gericht zu einer endgültigen Entscheidung gekommen ist. Das Berufungsgericht begründete seinen Schritt damit, dass Napsters Filtersystem mittlerweile effizient das Downloaden urheberrechtlich geschützter Titel verhindert.

Das Bezirksgericht in Kalifornien unter dem Vorsitz von Richterin Marilyn Hall Patel hatte das Verbot damit begründet, dass das Unternehmen noch immer kein Filtersystem habe, das das Kopieren urheberrechtlich geschützter Titel per Internet hundertprozentig verhindere. Der Großteil des Napster-Angebots sei gesetzeswidrig, hieß es damals im Urteil. Es sei nach wie vor möglich, Musik unautorisiert herunterzuladen. Napster-Chef Hank Barry hatte nach dem Urteilsspruch mitgeteilt, dass Napster gegen das Urteil in Berufung gehen werde, da die neu installierte Filtertechnik schon zu 99 Prozent effektiv sei.

Die Musiktauschbörse kämpft seit Monaten gegen Klagen zahlreicher Plattenfirmen, die dem Unternehmen systematische Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Auch die Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern konnte dies nicht verhindern. Das deutsche Unternehmen will aus Napster einen kostenpflichtigen Abo-Dienst machen. Ursprünglich war der Start für Napster-Neu für den 1. Juli geplant gewesen. Mittlerweile will sich Bertelsmann nicht mehr auf einen genauen Termin festlegen. Das Angebot soll "noch in diesem Sommer" starten.