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Publikationsdatum
17. November 2002
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Die deutschen Phonoverbände haben den Kopierschutz auf CDs verteidigt. ",Ein Anspruch auf eine Kopie besteht nach deutschem Urheberrecht zweifelslos nicht", sagte IFPI-Vorsitzender Gerd Gebhardt nach einem Gespräch mit dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Berninger. Kopiergeschützte CDs seien eindeutig gekennzeichnet und entsprächen damit den "berechtigten Interessen der Verbraucher", erklärte Gebhardt.

Auf Empfehlung der deutschen Phonoverbände sei es schon längst gängige Praxis, den Kopierschutz von asen sichtbar zu machen, betonte der IFPI-Vorsitzende. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei daher überflüssig, schade aber auch nicht, "sofern ihr Umfang für Tonträgerhersteller zumutbar sei." Hier bestehe noch Klärungsbedarf bezüglich eines entsprechenden Gesetzesentwurfes der deutschen Bundesregierung, sagte Gebhardt. Generell müsse das neue Urheberrechtsgesetz so schnell wie möglich beschlossen werden, um angemessene Rahmenbedingungen für die Musikwirtschaft zu sichern. "Die Forderung der Phonoverbände sowie weiterer Urheberrechtsorganisationen "Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten" hat sich in politischen Kreisen durchgesetzt", resümierte der Verbandsfunktionär.