NEWS
ARTIKEL
Publikationsdatum
5. März 2001
Drucken
Teilen mit Twitter
Die Online-Tauschbörse Napster http://www.napster.com hat sich bereiterklärt, den Download von urheberrechtlich geschützten Werken durch eine spezielle Filtersoftware zu vereiteln. Damit hat Napster eine einstweilige Verfügung vorerst abwenden können. "Wir haben uns bereiterklärt, den Auflagen des Gerichtes nachzukommen. Dadurch bleibt unsere Napster-Gemeinschaft intakt. Gleichzeitig arbeiten wir nun an der Beruhigung des Falles und dem Übergang zu einem mitgliederbasierten Dienst", erklärte Napster-CEO Hank Barry nach der Anhörung am Bundesgericht in San Francisco. Bis zum Ende dieser Woche werde das Erkennungssystem fertiggestellt sein.

Von der Sperre werden vorerst 5.600 Musiktitel betroffen sein, die Napster bereits von den Klagsparteien übermittelt bekommen hat. Bereits zwei Wochen waren die Techniker von Napster damit beschäftigt, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Barry erklärte, dass man schon seit Monaten mit der Bertelsmann-Gruppe, TVT, sowie Edel und unabhängigen Musiklabels Vorbereitungen zur Umwandlung in einen "mitgliederbasierten Dienst" arbeite. Das Wort "kostenpflichtig" kam Barry bei seiner Stellungsnahme nicht über die Lippen. Bertelsmann hatte vor einigen Wochen seine Absicht kundgetan, Napster in einen kostenpflichtigen Dienst umzuwandeln. http://www.napster.com/pressroom/pr/010302.html

Napster kündigte an, weiterhin mit den klagenden Parteien, Sony, AOL Time Warner, Vivendi Universal und EMI an einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung arbeiten zu wollen. Dabei gibt es für Barry zwei Möglichkeiten. Entweder die Klagsparteien akzeptieren den Napster-Vorschlag, über die nächsten fünf Jahre eine Mrd. Dollar zu zahlen, oder man einigt sich auf ein noch näher auszuverhandelndes Gebührenmodell. Die Musikkonzerne hatten Napster im Dezember 1999 wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht gebracht. Das Berufungsgericht hatte am 12. Februar dieses Jahres Napster untersagt, geschützte Titel zum Download anzubieten. Eine einsteilige Verfügung, wie sie die Klagsparteien angestrebt hatten, wurde im jetzigen Anhörungsverfahren auf unbestimmte Zeit verschoben