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Publikationsdatum
29. Mai 2001
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Die US-Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) hat in Vertretung der großen Plattenlabels Bertelsmann Music Group (BMG), EMI, Sony und Universal Music bei einem New Yorker Bezirksgericht Klage gegen die Internet-Tauschbörse Aimster eingereicht. Begründet wird das gerichtliche Vorgehen mit dem Verstoß gegen Copyrightauflagen. Eine erste Anhörung in der Causa wird für kommenden Mittwoch erwartet. Bereits für heute, Freitag, wird mit einer ähnlichen Klage gegen den Webdienst seitens der Filmindustrie gerechnet.

Über Aimster können - im Gegensatz zu Napster - nicht nur MP3-Dateien, sondern verschiedene Arten von Dateitypen übertragen werden. Dabei bedient sich der User einer so genannten Buddy List, mittels derer Files direkt von einem auf einen anderen Rechner ohne Zugriff auf einen zentralen Server übertragen werden. Aimster argumentiert, dass diese Listen unter die Privatsphäre fallen und der Dienst kein Recht dazu habe, zu kontrollieren, wer mit wem welche Art von Daten tausche. "Von unseren 4,2 Mio. Usern tauschen viele rein private Dokumente wie Familienfotos, persönliche Briefe oder selbstgefertigte Zeichnungen", charakterisiert Aimster-Geschäftsführer Johnny Deep den Dienst. Über Aimster würden auch Mails versendet und Telefonate geführt, die aufgrund des Schutzes der Privatsphäre nicht überwacht werden könnten.

"Die Wahrheit ist, dass man die Buddy List gar nicht benötigt, um Daten zu tauschen", entgegnete RIAA-Berater Cary Sherman. Der Dachverband habe zweimal versucht, Verhandlungen mit Aimster zu führen, die Vertreter der Tauschbörse seien jedoch zu den vereinbarten Gesprächen nicht erschienen. "Unter diesen Umständen müssen wir annehmen, dass sie niemals die Absicht hatten, mit uns zu verhandeln", so Sherman. "Sie haben den Treffen nur zugestimmt, um auf Zeit zu spielen." Daher habe man sich nun für den Weg ans Gericht entschieden.

Deep sagte, er habe noch keine Unterlagen vom Gericht erhalten. Deep hatte nach eigenen Angaben bereits am 3. April schriftlich die Aufforderung erhalten, mit der RIAA in Kontakt zu treten. Daraufhin habe er den Sachverhalt einem New Yorker Bezirksgericht übergeben mit der Bitte um Feststellung, ob Aimster Copyrights verletze. Die Entscheidung darüber stehe allerdings noch aus. "Sollte das Gericht gegen uns entscheiden, werden wir den Dienst sofort einstellen."