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Publikationsdatum
26. Februar 2002
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Die Kritik von Musikern und deren Vertretern an den großen Musiklabels im Zusammenhang mit Online-Musikservices nimmt weiter zu. An den Einnahmen aus den legalen Musikservices der Musikindustrie wie Pressplay und MusicNet sind die Musiker nur minimal beteiligt, berichtet die "New York Times" (NYT). Auch hätten die Musiklabels bei der Lizenzvergabe an ihre Services nicht die Erlaubnis der Künstler eingeholt. Der offensichtliche Unwille der Musikindustrie, die Einnahmen mit den Besitzern der angebotenen Produkte, den Künstlern, zu teilen, verursacht immer mehr Unmut bei den Musikschaffenden.

Als die Musikindustrie den Kampf gegen Napster & Co. aufnahm war der Schutz der Interessen der Künstler eines der Hauptargumente. Die großen Labels gingen zügig daran, ihre eigenen Download-Services zu etablieren. Die Künstler kritisieren jetzt, dass bei der Lizenzierung ihrer Musik weder ihr Einverständnis eingeholt wurde, noch ein System über die Verteilung der Einnahmen verhandelt wurde. "Ich habe nichts dagegen, dass die Musik der Künstler in das Angebot der Online-Services aufgenommen wird", erklärt Gary Stiffelman, der Eminem, Aerosmith und TLC vertritt, gegenüber der NYT. "Ich habe nur etwas dagegen, dass deren Lizenzgebühren nicht geteilt werden."

Wird ein Musiktitel in einem Film, einer Werbung oder auf Internetseiten verwendet, bekommt der Künstler eine Lizenzgebühr, die (nach Abzügen für Produzent, etc.) 50:50 mit dem Label geteilt wird. Die Lizenzgebühr von Pressplay und MusicNet geht direkt an die Musikunternehmen, die einen Standardbetrag für jeden abgefragten Song zahlen. Dieses System ist auch bei CD-Verkäufen üblich. Der Musiker erhält laut NYT dadurch einen durchschnittlichen Anteil von 15 Prozent anstatt der 50 Prozent. Im Fall von CDs werden vom Anteil des Künstlers 35 bis 45 Prozent für Ausgaben wie Verpackung, Vermarktung, etc. abgezogen. Bei Download-Services fallen diese Kosten aber nicht an.

Die NYT rechnet anhand des Standardangebots von Pressplay vor, was am Ende des Tages für den Künstler finanziell übrig bleibt. Für 19,95 Dollar (22,90 Euro) kann der User 75 Songs auf seine Festplatte laden, 750 Songs kann er sich einmal online anhören. Demnach würden dem Musiker 0,0023 Dollar pro Song bleiben. Erst bei mehr als vier Liedern würde ein US-Cent zusammenkommen. Viele Musikschaffende sehen sich unfair behandelt. Um künftige Proteste zu vermeiden, hätten die Labels eine Klausel zu ihren Standardverträgen hinzugefügt, warnt Stiffelman. Darin sichern sie sich die Rechte, die sie für ihre Online-Services benötigen. Für junge Talente wird es wohl schwierig werden, diese Klausel abzulehnen. Pressplay ist ein Joint Venture von Universal und Sony Music, hinter MusicNet stehen AOL Time Warner, BMG und EMI.