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Die jährliche Gebühr steigt per 1. April 2007 von bisher 450 Franken auf neu 462 Franken.
Die SRG selbst hatte einen zusätzlichen Bedarf von 72 Mio. Franken geltend gemacht.
Der Preisüberwacher teilt in seiner Stellungnahme, welche die medienpolitischen Aspekte ausklammert, die Auffassung des Bundesrates, dass der von der SRG geltend gemachte Mehrbedarf in der verlangten Höhe nicht gerechtfertigt ist.
Zudem geht auch er davon aus, dass es gegenüber den Schätzungen der SRG in Zukunft mehr Haushalte sein werden, die Gebühren zahlen.
Dies führt gemäss Bundesrat und Preisüberwacher gegenüber heute zu einem jährlichen Gebührenmehrertrag von 31 Mio. Franken (demographisch bedingter Mehrertrag).
Der nicht anerkannte Mehrbedarf betrifft vor allem finanz- oder bilanztechnische Bereiche.
Die SRG SSR nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der zusätzliche Finanzbedarf der privaten Radio- und Fernsehveranstalter (Gebührensplitting) nicht zulasten des Service public geht.
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