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Damit scheint sich die Tatsache, dass es Napster bislang als unmöglich bezeichnet hatte, einzelne Musikstücke vom Tausch auszuschließen, jetzt als Bumerang für die junge Firma zu erweisen. Seit der richterlichen Anordnung, urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Angebot zu entfernen, setzt Napster einen solchen Filter ein. Deshalb sei, so argumentiert E-Music, bei den Geschäftspraktiken von Napster nicht länger von der Duldung illegaler Aktivitäten zu reden, sondern von einer vorsätzlichen Handlung.
Sollte sich E-Music mit seiner Einschätzung durchsetzen, könnte das für Napster teuer werden. Während eine Duldung illegaler Handlungen nur umgerechnet 1.000 Mark pro "gehandeltem" Song als Schadensersatz nach sich ziehen könnte, schießt dieser Betrag bei nachgewiesenem Vorsatz auf umgerechnet 300.000 Mark nach oben. Bei 30.000 Songs, für die E-Music Urheberrechte einklagen will, kämen rund neun Mrd. Mark zusammen. Die US-Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel hatte Anfang der Woche angeordnet, dass Napster urheberrechtlich geschützte Musik aus seinem Tauschangebot auszufiltern habe. (ddp)
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