NEWS
ARTIKEL
Publikationsdatum
7. Juli 2002
Drucken
Teilen mit Twitter
Das Hackermagazin 2600 wird den DeCSS-Fall nicht vor den Obersten Gerichtshof der USA bringen. Nach eigener Aussage schätzt das Team von 2600 die Chancen in der Höchstinstanz als sehr gering ein. Eine Auffassung, die auch von den Experten der Electronic Frontier Foundation (EFF), die das Magazin in dem Verfahren unterstützte, geteilt wird. Damit wird das Urteil des New Yorker Berufungsgerichtes vom November 2001 gültig und das Magazin darf den Code für das Entschlüsseln von DVDs - DeCSS - weder veröffentlichen, noch darf es Links zu einer Veröffentlichung setzen.

Das Verfahren um die Veröffentlichung von DeCCS wurde in den USA zu einem Testfall für den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) von 1997 angesehen. Der DCMA verbietet das Aushebeln von Verschlüsselungsverfahren, wenn diese dem Schutz des Urheberrechts dienen. "Diese Entscheidung beendet ein mehr als zwei Jahre andauerndes Verfahren gegen acht Filmstudios", erklärte die EFF in einer Aussendung.

Die Filmstudios hatten die Veröffentlichung von DeCSS mit einstweiligen Verfügungen in New York und San Francisco verboten. Das Argument von 2600, die Veröffentlichung des Codes falle unter die Meinungsfreiheit, wurde in zwei Instanzen in New York abgelehnt. Die Rechtslage in den USA ist allerdings nicht ganz eindeutig, da im November 2001 ein kalifornisches Gericht ein gegenteiliges Urteil gefällt hatte. Dieses Urteil wird von der Filmindustrie zurzeit vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Kalifornien angefochten.

DeCSS zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes wurde ursprünglich 1999 von einer Hackergruppe veröffentlicht, deren einziges bekanntes Mitglied der damals 16-jährige Jon Johannsen ist. Der Jugendliche gab als Motivation an, dass er DVDs auf seinem Linux-PC abspielen wollte.