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Publikationsdatum
3. Juni 2003
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Der Vorstand der Grundig AG hatte am 14. April 2003 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und dabei im Amtsgericht beantragt, Eigenverwaltung anzuordnen. Dadurch wird bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt, dass der Vorstand selbst die Insolvenz unter Aufsicht eines Sachwalters abwickelt.

Der Vorstand der Grundig AG hat nun beschlossen, den Antrag auf Eigenverwaltung nicht mehr weiter zu verfolgen und ihn beim Amtsgericht zurückzunehmen.

Grund dafür ist in erster Linie die Entwicklung im Bereich denkbarer Investoren aber auch die Zukunft der CTV-Produktion und damit der Produktversorgung der Tochtergesellschaften.

Es ist inzwischen klar geworden, dass die Übernahme von Teilbereichen wahrscheinlich ist, was nicht zuletzt im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen gefördert werden muss. Ein Investor für das Gesamtunternehmen ist derzeit nicht in Sicht.