NEWS
ARTIKEL
Publikationsdatum
11. April 2002
Themen
Drucken
Teilen mit Twitter
Im Verfahren der US-Musikindustrie gegen Napster hat die Richterin Marilyn Hall Patel der Musiktauschbörse bis Januar 2003 Zeit gegeben, ihren Rechtsstandpunkt zu beweisen. Napster behauptet, dass die klagenden Musiklabels die Urheberrechte an zahlreichen Songs gar nicht besitzen und ihre Copyright-Rechte missbrauchen, um Konkurrenz zu verhindern. Patel gewährt Napster nun Zugang zu mehr Dokumenten der Musikindustrie als den Labels lieb ist, berichtet die "Los Angeles Times". Dadurch hat Napster die Möglichkeit, seine Argumentation zu untermauern.

Die Dokumente, die die Musikunternehmen dem US-Verteidigungsministerium übermitteln mussten, umfassen mehrere Hunderttausend Seiten. Sollte Napster der Beweis gelingen, könnte sich das Blatt wenden und die Mutter aller Online-Tauschbörsen Schadenersatzforderungen an die Labels stellen. Vertreter der Musikunternehmen gaben sich jedoch gelassen. Das übermittelte Material werde die Position der Musikindustrie bestätigen, Richterin Patel habe bisher nur eine Seite der Geschichte gehört.

Der Start des legalen Musikservices von Napster verzögert sich weiter. Ursprünglich wollte Napster-Chef Konrad Hilbers bereits im April neu starten. Gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) erläuterte Hilbers aber, dass sich der Relaunch bis frühestens Herbst 2002 verzögern werde. Als Ursache gab er die Verweigerung der Musikkonzerne an, Lizenzen für ihr Angebot mit Napster abzuschließen. Da schon die Musikservices der Labels – MusicNet und Pressplay– keinen Erfolg hätten, mache es keinen Sinn mit ähnlichen Lizenzen zu starten, so Hilbers zur FTD.