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Publikationsdatum
13. Juni 2012
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SRG SSR

Die neue Vereinbarung zwischen der SRG und den Sinnesbehinderten-Verbänden sieht eine Verbesserung der Leistungen für Sinnesbehinderte im Fernsehen vor. So werden die untertitelten Fernsehsendungen künftig auch im Internet mit Untertiteln abrufbar sein. Die Fernsehsender sind daran, die IT-Infrastruktur entsprechend aufzurüsten. Weiter wird die Untertitelung von Sportsendungen deutlich ausgebaut. Im Rahmen der neuen Vereinbarung hat sich die SRG zudem verpflichtet, die Qualität der Untertitel verstärkt zu überwachen und zu verbessern. Es sollen nicht mehr nur Spielfilme, sondern auch andere Sendungsgattungen mit Audiodeskription (akustischer Kommentar der Handlung) versehen werden.

Artikel 7 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) schreibt vor, dass die SRG im Rahmen ihres Auftrags einen gewissen Programmanteil für seh- und hörbehinderte Menschen aufbereiten muss: ein Drittel der Sendezeit mit Untertitelungen, mindestens eine Informationssendung pro Tag mit Gebärdensprache und mindestens zwei Filme pro Monat in jeder Amtssprache mit Audiodeskription. Die SRG investiert jährlich rund 10 Millionen Franken in die behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen.