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Publikationsdatum
17. Dezember 2010
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Im Juni 2009 hat sich der Ständerat für eine freie Wahl des Empfangsgeräts für digitales Fernsehen ausgesprochen. Nun hat der Wind gedreht: Mit 24:14 Stimmen hat der Ständerat heute eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelehnt.

Die in der kleinen Kammer vorgebrachten Bedenken gegen das Geschäft 10.084 waren wenig stichhaltig und wurden von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bereits mehrmals widerlegt: Der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri äusserste zum Beispiel die Befürchtung, dass die Gesetzesänderung das aufstrebende SwisscomTV gefährden würde. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: «Die vorgesehene Änderung des RTVG (Art. 65a) ist sehr allgemein und nicht zwingend formuliert. Die entscheidenden Details werden auf Verordnungsstufe geregelt. Der Bundesrat hätte es somit in der Hand, eine Lösung vorzuschlagen, die allen Anbietern von digitalem Fernsehen gleich lange Spiesse geben würde.»

Bundesrätin Doris Leuthard sprach im Rat von einem «funktionierenden System-Wettbewerb», bei dem die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern von digitalem TV hätten. Auch dieses Argument überzeugt nicht: In der Schweiz gibt es zwar verschiedene Kabelnetzbetreiber, allerdings haben diese die Regionen unter sich aufgeteilt. Wer zum Beispiel bei Cablecom ist, kann nicht einfach einen anderen Kabelnetzbetreiber wählen. Die einzigen «Alternativen» sind SwisscomTV oder der Empfang per Satellitenschüssel.

Allerdings: SwisscomTV in HD-Qualität ist in ca. 40% der Schweizer Haushalte nicht empfangbar, Satellitenschüsseln sind aufgrund des Ortsbildschutzes nicht überall erlaubt. Von einem funktionierenden Markt und einer freien Wahl des Anbieters kann somit keine Rede sein.

Dass sich die Politiker um die legitimen Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten foutieren, löst in der Bevölkerung Unmut und Unverständnis aus: Nach dem Entscheid der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-SR) vom 8. November 2010, nicht auf die Revision des RTVG einzutreten, sind bei den Konsumentenschutz-Organisationen innerhalb weniger Stunden über 700 E-Mails und Briefe von unzufriedenen Konsumentinnen und Konsumenten eingegangen. «Der Set-Top-Boxen-Zwang ist für viele Schweizerinnen und Schweizer seit Jahren ein grosses Ärgernis. Die SKS wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Revision des RTVG doch noch durchkommt und das Problem endlich gelöst wird. Nun ist der Nationalrat gefordert!», sagt Sara Stalder.