BLOGPOST
Seite 1 / 2
ARTIKEL
Publikationsdatum
28. Februar 2017
Themen
Drucken
Teilen mit Twitter

MQA ist in aller Munde. Die progressiven Audiophilen versprechen sich viel von diesem neuen Format oder Standard, mit dem zwei Ziele verfolgt werden:

1. Die Reduktion der Datenrate als Voraussetzung für das Streaming von Hi-Res-Audio.

2. Die Verbesserung der Analog-Analog-Kette vom Tonstudio bis zum Musikhörer.

Die etablierten Download-Anbieter von Hi-Res-Audio fürchten die vermutete Konkurrenz durch die Streaming-Services. Hersteller von Digital-Audiogeräten sind skeptisch beim Gedanken, sich bei der Konzeption ihrer Geräte dreinreden lassen zu müssen und Lizenzgebühren zu bezahlen.

Neutrale Beobachter fürchten den "nicht mehr zeitgemässen Versuch, mit Lizenzmodellen Geld zu verdienen". "Dolby" lässt grüssen. Niemand will Instrumente, welche die Musikdistribution zu monopolisieren trachten.

Das Problem besteht auch darin, dass die versprochene Verbesserung der Klangqualität nicht wirklich zu beweisen ist, und das ist nichts Neues. Das war schon immer so, denn Klangqualität ist nicht objektiv "beweisbar", sprich messbar. Auch ist MQA noch kaum irgendwo konsequent implementiert, will heissen, von der Aufnahme bis zur finalen DA-Wandlung beim Musikhörer zuhause mittels MQA-"getunten" Geräten.

Darum ist es noch zu früh, MQA zu beurteilen, aber nicht zu früh, sich dafür zu begeistern oder sich darüber aufzuregen.

TIDAL bietet jedenfalls bereits ihre "Masters" an und streamt mit MQA. Mein heimischer DA-Wandler zeigt denn auch wacker 24/96 oder 24/88,2 an, und das will wiederum auch nicht viel heissen. Wie wir wissen.

Der Download-Anbieter Hiresaudio.com proklamierte neulich auf Facebook "Breaking News" unter dem Titel: "MQA is NOT Lossless". Man bietet MQA nicht mehr an, weil man Beweise gefunden haben will, dass es mit Lossless nicht viel auf sich hat bei MQA. Die Meldung wurde wieder entfernt.

Wir befragten einen Fachmann. Jemand, der solche Sachverhalte infolge profunder Kenntnisse und Erfahrungen erklären und begründen kann.

Übersicht zu diesem Artikel
Seite 1:
Seite 2: