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Publikationsdatum
25. April 2002
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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Eckpunkte für das Frequenzzuteilungsverfahren zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T) veröffentlicht. Damit sind die telekommunikationsrechtlichen Vorbereitungen für den "bevorstehenden Technologiesprung zum digitalen Fernsehen" in Deutschland abgeschlossen, teilte die Regulierungsbehörde mit.

"Ein besonders wichtiges Signal" für die kommende Digitalisierung ist laut Reg-TP-Präsident Matthias Kurth, dass alle Bundesländer der Verfahrensregelung einheitlich und einvernehmlich zugestimmt haben. Die Bundesländer seien nun ihrerseits in der Lage, die medienpolitischen Vorgaben für die sukzessive von den Ballungsräumen ausgehende Umstellung auf das digitale Fernsehen festzulegen. "Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind", so Kurth, "wird die Reg TP noch im Laufe dieses Jahres die ersten Frequenzen für den Regelbetrieb zuteilen können." Im Ballungszentrum Berlin-Potsdam sei der Umstieg auf die digitale Übertragung bis zum Sommer 2003 bereits beschlossene Sache.

Die Festlegung der Eckpunkte bildet den einheitlichen telekommunikationsrechtlichen Rahmen für die zukünftigen Frequenzzuteilungsverfahren, die nach der jeweiligen länderseitigen Festlegung der Versorgungsbereiche für Rundfunk durchzuführen sind. Da bei den Zuteilungsverfahren der verschiedenen Versorgungsbereiche eventuell mehr Frequenz-Anträge gestellt werden als Frequenzen verfügbar sind, ist ein zweistufiges Vergabeverfahren notwendig. Dabei ist eine vorherige Anhörung und eine abschliessende Entscheidung der Präsidentenkammer der Reg TP vorgesehen. Die vorab allgemein festgelegten Bedingungen sollen das Ausschreibungsverfahren für terrestrisches digitales Verfahren beschleunigen.

Die Eckpunkte für das Frequenzzuteilungsverfahren können auf der Website der Regulierungsbehörde als Pdf-File abgerufen werden.