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Publikationsdatum
21. März 2001
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Das Medienhaus Tamedia und die private Fernsehstation TV3 sind nicht zufrieden mit dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Entwurf für ein neues Radio- und TV-Gesetz (RTVG). Hauptsächlich wird die Schlechterstellung von Radio und TV gegenüber anderen Medien und die Benachteiligung der Schweizer Privaten gegenüber der ausländischen Konkurrenz sowie der gebührenfinanzierten SRG bemängelt.

Zu den Forderungen von Tamedia und TV3 (Joint Venture von Tamedia und SBS Broadcasting), welche von ihnen formuliert wurden, gehören im weiteren, dass keine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Privaten und der SRG über die Subventionen des Programmauftrages hinausführen soll, dass nur eine konsequente "Balance of Power" Alternativen zur SRG schaffe und dass das heutige Missverhältnis – 10 UKW-Programme für die SRG, jedoch keines für die Privaten – zu korrigieren sei.

Ein Bestandteil des RTVG-Entwurfs lautet: "Wer Programme verbreitet, muss Programmveranstaltern Zugang zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten." Dazu Tamedia und TV3: "Die freie Verbreitung der Radio- und Fernsehprogramme ist nicht gesichert. Sie ist etwa gefährdet bei Zusammenschlüssen zwischen Veranstaltern und Verbreitern."