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Publikationsdatum
2. August 2002
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Der Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und die Verwertungsgesellschaften Wort sowie Bild-Kunst und die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) haben sich auf Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner geeinigt. Wie der Verband heute, Donnerstag, mitteilte, ist rückwirkend zum 1. Juli 2001 eine Pauschalabgabe von sechs Euro pro Gerät zu bezahlen. Dadurch werde sich nach Einschätzung des BITKOM der Preis für CD-Brenner um bis zu zehn Prozent erhöhen.

Die Einigung des Industrieverbandes mit den Verwertungsgesellschaften kommt vor dem Hintergrund zweier Gesetzesentwürfe der deutschen Bundesregierung, die am Mittwoch beschlossen wurden. Darin sind pauschale Vergütungssysteme wie sie bei der analogen Vervielfältigung üblich sind auch für digitale Kopien vorgesehen. BITKOM hat pauschale Gebühren immer angelehnt und tritt auch nach der Einigung für eine individuelle Vergütung ein. "Vor diesem Hintergrund hatten wir keine Wahl, als der Vereinbarung zuzustimmen", so BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Er befürchtet, dass die Abgabe als "Erlaubnis zum Schwarzbrennen" missverstanden werde.

Im Vergleich zur Urheberabgabe für herkömmliche Kassettenrekorder von 1,28 Euro sei die Gebühr für CD-Brenner zudem unverhältnismäßig hoch. Die Verwertungsgesellschaften hatten jedoch eine weit höhere Abgabe pro Gerät sowie die rückwirkende Vergütung seit 1998 gefordert. Der Kompromiss schaffe Planungssicherheit für Unternehmen, so Harms. Gleichzeitig kritisierte er die durch den Entwurf des Bundeskabinetts in Kauf genommene Wettbewerbsbelastung für deutsche Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus Ländern ohne derartige Pauschalabgaben.