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Publikationsdatum
26. Januar 2002
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Ein US-Bundesgericht in San Francisco hat einem Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens gegen Napster stattgegeben. Der Antrag wurde von vier der fünf großen Musikkonzerne gestellt und von der Online-Tauschbörse unterstützt, berichtet die New York Times. Die Entscheidung der Richterin Marilyn Patel sieht eine Suspendierung des Verfahrens für nur 30 Tage vor, stellt aber eine Wende in der Strategie der Musikindustrie dar.

Beobachter des Verfahrens gegen den Internet-Pionier Napster sehen den Hauptgrund des Antrages in Ängsten der Musikindustrie, bestimmte Aspekte des Falles könnten sich in eine für die Plattenlabels ungünstige Richtung entwickeln. Nach den ersten Erfolgen der Musikindustrie, vor allem die Feststellung der Copyright-Verletzung durch Napster, mussten die klagenden Unternehmen Verbesserungen im Service von Napster eingestehen. Der Launch eigener Online-Musikservices und die zähen Lizenzverhandlungen mit Napster legen aber immer mehr den Verdacht nahe, dass die großen Musikunternehmen "nicht im guten Glauben" verhandeln.

Napster erhebt den Vorwurf, dass die großen Labels ihr Musikrepertoire in Wirklichkeit für ihre eigenen Services sichern wollen und die Verhandlungen daher verzögern. Es sei eine unmögliche Position, Gebühren für Musikstücke zu verlangen, die Lizenz dafür aber nicht zu erteilen. Diese Auffassung dürfte sich auch bei Richterin Patel durchgesetzt haben. Auch das US-Justizministerium hat im Oktober vergangenen Jahres eine Untersuchung wegen wettbewerbsverzerrenden Verhaltens im Online-Bereich gegen die großen Musikkonzerne eingeleitet.

Napster-Chef Konrad Hilbers ist optimistisch, dass der Rechtsstreit "in den nächsten Wochen zu einer raschen Lösung" geführt werde. Auch Hilary Rosen, Präsidentin der RIAA, anerkannte, dass Napster den Zugang zu seinem Angebot limitiert hat und hielt eine Einstellung des Verfahrens für möglich. Die vier Unternehmen, die den Antrag zur Verfahrenseinstellung eingebracht haben, sind AOL Time Warner, BMG, Vivendi Universal und Sony. EMI lehnte eine Unterstützung des Antrages ab.