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Publikationsdatum
14. Februar 2001
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Die Internet-Musiktauschbörse Napster muss ihr Angebot einschränken. Dies hat ein US-Berufungsgericht in San Francisco entschieden. Demnach dürfen keine Musikfiles mehr angeboten werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Napster ermuntere wissentlich User, Musik herunterzuladen und dadurch finanzielle Vorteile zu erlangen. Die Tauschbörse könne daher für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden, so das Gericht in der Begründung. Damit wurde ein Urteil vom Juli 2000 bestätigt, das auf Antrag der Musikindustrie erging, später auf Antrag von Napster aber wieder aufgehoben wurde.

Jedoch, so schränkten die drei Bundesrichter in ihrer Urteilsfindung ein, sei das Gericht damals zu weit gegangen und müsse nun seine Entscheidung überarbeiten. Nun muss Napster eine Lösung finden, wie urheberrechtlich geschütztes Material nicht mehr getauscht werden kann. Für den Verband der US-Musikindustrie (RIAA) war die Entscheidung ein klarer Sieg. "Das Gericht hat in jedem Punkt unserem Antrag Recht gegeben", so RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen. Wann das Urteil umgesetzt werden muss, ließen die Richter offen.

Die Musikkonzerne Sony, Warner, BMG, EMI und Universal hatten das kalifornische Unternehmen verklagt und ihm den illegalen Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Musikwerken vorgeworfen. Um der drohenden Schließung zu entgehen, ging die Tauschbörse im Herbst vergangenen Jahres eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern ein. Daraufhin zog Bertelsmann Music Group (BMG) unter der Auflage, Napster in ein Abonnement-System zu verwandeln, die Klage zurück. Von den Einkünften sollen Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.

Das 58-seitge Urteil ist entweder unter http://www.ce9.uscourts.gov/ oder bei Find Law als pdf-File abrufbar.