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Publikationsdatum
23. Juli 2007
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Am 11. Juli 2007 hat das Bundesgericht seinen Entscheid kommuniziert, dass inskünftig eine Abgabe auf mp3-Spieler und Harddisc-DVD-Recorder erhoben wird. Die Klage der Konsumenten¬organisationen wurde abgewiesen. Damit würde ab dem 1. September 2007 eine Abgabe zwischen 15 und 90 Franken je nach Gerät von den Konsumentinnen und Konsumenten zu berappen sein.

Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist klar: Das Parlament muss das Bundesgericht korrigieren. Denn das Bundesgericht habe sich auf einen unklar formulierten Artikel im Urheberrechtsgesetz gestützt. Gemäss diesem Artikel sei das Erheben von Abgaben auch auf mp3-Spielern und Harddisc-DVD-Recordern möglich, meint das Bundesgericht.

Die SKS fordert den Nationalrat auf, im September bei der Beratung des Urheberrechtsgesetzes den entsprechenden Artikel klar zu formulieren: Abgaben auf Leerkassetten, Leer-CDs und Leer-DVDs sollen weiterhin möglich sein, um die Künstlerinnen und Künstler zu entschädigen. Neue Abgaben auf Geräten aller Art - nicht nur mp3-Spieler und Harddisc-DVD-Recorder, sondern auch Handys und Computer - sollen hingegen untersagt werden.

Ohne Druck aus der Bevölkerung gehe das aber nicht: Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert daher die Konsumentinnen und Konsumenten auf, ein E-Mail an mp3@konsumentenschutz.ch mit folgendem Inhalt zu schicken:

«Sehr geehrter Herr Parteipräsident, sehr geehrte Frau Parteipräsidentin
Hiermit fordere ich Sie auf, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass Abgaben auf mp3-Spielern und Harddisc-DVD-Recordern nicht mehr möglich sind. Es liegt in Ihrer Hand, die Abgabe zu verhindern, die vom Bundesgericht aufgrund unklarer Gesetzeslage beschlossen wurde. Besten Dank für Ihr Engagement.»

Die SKS wird alle Mails ausdrucken und sie Anfang September den Parteipräsidentinnen und Präsidenten übergeben. Der Stapel an E-Mails wird seine Wirkung im Wahljahr hoffentlich nicht verfehlen!