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Publikationsdatum
8. April 2001
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Die Digitalisierung der Musik wird nicht nur neue Distributionsformen hervorbringen, sondern auch neue Möglichkeiten der Musikproduktion und neue Formen von Content. Und während sich die Plattenindustrie um die Entwicklung digitaler Wasserzeichen bemüht, kämpfen kleine Labels um das nackte Überleben. Eine Expertenrunde an der Veranstaltung m4music in Zürich, wie verschieden die Standpunkte in Bezug auf die digitale Verbreitung von Musik sein können.

Die Verrohung der Sitten, so Chris Wepfer von Warner Music Schweiz, habe Musik zu einem wertlosen Gut gemacht, das überall gratis erhältlich sei. Damit kämpfen nicht nur die grossen Labels, mit denen kaum jemand Mitleid verspürt. Martin Schäfer von der deutschen IFPI http://www.ifpi.de erzählte von kleinen Labels, welche durch das illegale Kopieren ihrer Musik eingegangen sind oder ums Überleben kämpfen. Dagegen will die Industrie mit digitalen Wasserzeichen vorgehen, welche das Weiterverbreiten der Files verhindert. Eine andere Variante sei, durch Zusammenarbeit mit den ISPs den Zugriff auf illegale Dateien zu verunmöglichen.

Vertreter kleiner Labels und Künstler machten in Zürich aber auch auf die Chancen neuer Vertriebs- und Produktionsmodelle im Internet aufmerksam. Auch ohne die Unterstützung grosser Labels kann sich jeder Künstler präsentieren, wie das bei MP3.com http://www.mp3.com zu Beginn auch die Idee war. Das leichte Kopieren von Musikdateien hat dann aber zu einer Form der Piraterie geführt, welche nicht im Interesse der Künstler sein kann, die dabei leer ausgehen.

Einigung gab es im Rahmen der Diskussion keine. Zu komplex sind gerade die rechtlichen Fragen, wenn es um die Handhabung für private Nutzung oder öffentliche Verbreitung der Daten geht. Internationale Copyright-Vereinbarungen sind furchtbar kompliziert, und nicht einmal im Inland wird man sich einig. Oder wie Rechtsanwalt Martin Ritter sinngemäss sagte: Bei der Teilrevision des Urheberrechts in der Schweiz wollen so viele unterschiedliche Interessenvertreter mitreden, dass sie leicht zu einer Vollrevision werden könnte. Und auch dann liegt es in der Natur der Gesetzgebung, dass sie den neuen Möglichkeiten stets hinterherhinkt.