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Nicht alle Web-Radios sind von der neuen Judikatur betroffen: Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) von 1998 enthält eine sogenannte Statutory License, eine Art Pauschallizenz, die Radiostationen unter der Einhaltung von bestimmten Bedingungen das unentgeldliche Senden von Songs sichert. So dürfen beispielsweise Tracks, die von einem Album stammen, von den Sendern nur in bestimmten Zeitabständen gesendet werden. Auch wird die Zeit des Abspielens eines Songs vorher nicht bekanntgegeben.
Derartige Regelungen werden zwar von regulären Radio-Sendern größtenteils eingehalten, im Internet schaut die Situation anders aus: Internet-Radios bevorzugen eine Kontrolle des Users und nicht des Senders, die Programme sind weitgehend personalisiert. So können Surfer beispielsweise Songs überspringen. Prinzipien, welche die Pauschallizenz vorsieht, gehen genauso, wie der Anspruch auf eine Pauschallizenz, verloren.
Allerdings hält die Copyright Office ausdrücklich fest, dass nicht jede Personalisierung bei Internet-Radios einen automatischen Verlust der Pauschallizenz bedeutet. In jedem Fall müsse nun separat geprüft werden, ob das Vorgehen auch den Bestimmungen des DMCA entspreche. Die beiden Hauptkonkurrenten in dieser Auseinandersetzung sind die RIAA (US-Verband der Musikindustrie) und die DiMA (Digital Media Association) http://www.dima.com