NEWS
ARTIKEL
Publikationsdatum
6. Mai 2003
Themen
Drucken
Teilen mit Twitter
Grundig Austria hat am 2. Mai 2003 den Ausgleich angemeldet. Diese Massnahme entspricht im Grundsatz dem Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht.

Mit diesem Schritt wird zum einen gewährleistet, dass die Löhne für die rund 800 im Wiener Werk Beschäftigten bis Ende Mai aus dem Insolvenzausfallfonds gezahlt werden können.

Zum anderen wurde das Ordnungsverfahren aber auch vor allem deshalb aktiv betrieben, um in dem nun folgenden sogenannten "geordneten Verfahren" die für die Fortführung der Produktion erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen zu können.

Die Produktion soll baldmöglichst in Wien wieder aufgenommen werden.

Gleichzeitig werden weiter intensive Gespräche mit dem Ziel geführt, einen Investor für das Wiener Werk zu finden.

In Erwartung dieser Entwicklung haben die Grundig Vertriebsgesellschaften in den europäischen Ländern vorsorglich bereits Warenvorräte angelegt, um eventuell auftretende, kurzfristige Lieferengpässe überbrücken zu können und die reibungslose Fortführung des Geschäfts so wie die Belieferung der Kunden europaweit weitestgehend zu sichern.