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Publikationsdatum
9. März 2001
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Die Bundesrichterin Marilyn Hall Patel hat entschieden, dass Napster alle urheberrechtlich geschützten Songs innerhalb einer 72 Stunden-Deadline blockieren muss. Dieses Urteil wurde in Form einer einstweiligen Verfügung über Napster verhängt, und folgt prompt der Anhörung vom Freitag, bei der beide Streitseiten (Musikindustrie und Napster) nochmals ihre Standpunkte darlegen konnte. Napster nahm die Verfügung an. Könne die Musikbörse die Aufforderung nicht erfüllen, wäre der Service laut Experten endgültig dazu gezwungen, zu schließen, berichtete bbc. http://news.bbc.co.uk/hi/english/business/newsid_1205000/1205776.stm

Die Wirkung der 72-Stunden Deadline setzt dann ein, sobald die Musikindustie Napster eine Liste mit den urheberrechtlich geschützten Tracks vorgelegt hat. Die Musikindustrie zeigte sich mit dem Urteil äußerst zufrieden, vor allem dass das Gericht so prompt reagiert habe. Was die Festlegung der Urheberrechtsverletzungen betrifft, sprach sich die Richterin ausdrücklich für eine Zusammenarbeit der Musikindustrie mit Napster aus. So müssen beide Seiten angemessene Schritte zur Erkennung von Stücken der Künstler einleiten und sicherstellen, dass die jeweiligen Dateien tatsächlich von einer Urheberrechtsverletzung betroffen sind.

Zuvor hatte Napster sich vor den Gerichten immer damit behauptet, dass eine Verschlüsselung des Materials unmöglich sei. Auf seiner Website kündigte das Unternehmen vor einigen Tagen noch an, dass sich die Verschlüsselung des Materials als schwieriger und langwieriger Prozess erweisen würde. Nach eigenen Angaben hat die Musiktauschbörse bereits am Sonntag mit den ersten Verschlüsselungen von Files begonnen, die aber zum Teil von Fans wieder geknackt werden konnten.